MT Solution Webdesign
 
Webdesign by MT Solution
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von MT Solution Webdesign, Martina Tillein, Beerfelden
für die Erstellung von Homepages und/oder Updates.
 

MT Solution Webdesign - Martina Tillein

 
  • §1 Allgemeines
    Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Martina Tillein, Turmstrasse 10a, 64743 Beerfelden, Deutschland (nachfolgend MT Solution genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
  • §2 Angebote / Vertragsabschluß
    Alle Angebote (Preislisten, Werbeunterlagen usw.) sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von MT Solution durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E- Mail oder Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. MT Solution behält sich das Recht vor, Kundenaufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • §3 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
    Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Schriftlich getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang. Gerät der Kunde in Abnahmeverzug, so kann MT Solution Vorkasse verlangen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rückstand, ist MT Solution nach einer Fristsetzung von 14 Tagen ab Rechnungsdatum berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum vollständigem Eingang des offenstehenden Betrages zu sperren. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung.
  • §4 Eigentumsvorbehalt
    An allen von MT Solution gelieferte Ware behält sich MT Solution das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen an MT Solution, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt hat.
  • §5 Urheberrecht / Copyright
    Das Urheberrecht für veröffentlichte, von MT Solution erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei MT Solution. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MT Solution bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
  • §6 Lieferzeit
    Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so kann der Kunde Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn MT Solution eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.
  • §7 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
    Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
    Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
    Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
  • §8 Vertragsrücktritt
    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt der Kunde die Ware nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug.
    Im Falle des Abnahmeverzuges ist MT Solution berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    Als Schadensersatz kann MT Solution 50% des vereinbarten, der Bestellung oder des Auftrags zugrundeliegenden Verkaufspreises verlangen.
  • §9 Datensicherheit
    Der Kunde stellt MT Solution von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an MT Solution -gleich welcher Form- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
    Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an MT Solution zu übermitteln.
  • §10 Haftungsausschlüsse / Inhalte
    Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantworlich.
    Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst irgendwie gegen geltendes Recht verstossen.
    Der Kunde stellt MT Solution von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
  • §11 Schlußbestimmung und Gerichtsstand
    Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

    Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

    Sofern der Besteller Verbraucher ist und er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Erfüllungsort für alle Leistungen von MT Solution ist 64743 Beerfelden.

 
 
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